Revolution im Recht: So verändert Legal Tech unsere Justiz!

Legal Tech: Eine neue Ära beginnt

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat Ende Januar verschiedene Legal Tech Persönlichkeiten zu einem spannenden Diskussionsforum ins Bundesjustizministerium eingeladen. Das Ziel? Ein genauerer Blick darauf, wie weit die digitale Transformation im Rechtswesen fortgeschritten ist und welche neuen Wege uns bevorstehen.

„Der Markt für Rechtsdienstleistungen und unser Rechtssystem werden sich durch Legal Tech tiefgreifend verändern,“ so Dr. Buschmann im Interview mit Patrick Prior, dem Herausgeber des Legal Tech Verzeichnis. Was er bei diesem Treffen erfahren hat, hat ihn tief beeindruckt. Kanzleien, Rechtsdienstleister und Rechtsabteilungen setzen bereits umfassend auf digitale Lösungen – und das mit großem Erfolg. Die Effizienzsteigerungen sind enorm und nahezu jede Stufe der Rechtsbearbeitung profitiert von diesen innovativen Technologien.

Justiz muss Schritt halten

Besonders wichtig ist für Dr. Buschmann, dass auch die Justiz diesen rasanten Entwicklungen nicht hinterherhinkt. „Auch die Justiz muss die Chancen nutzen, die neue Technologien und insbesondere Künstliche Intelligenz (KI) bieten,“ betont er. Gemeinsam mit den Bundesländern investiert das Bundesjustizministerium erhebliche Mittel, um die Digitalisierung voranzutreiben, einschließlich innovativer KI-Projekte.

Fremdbesitzverbot und anwaltliche Unabhängigkeit

Ein heiß diskutiertes Thema in der Anwaltschaft ist das Fremdbesitzverbot. Hierbei gibt es Bedenken, dass eine Lockerung dieses Verbots die Unabhängigkeit der Anwälte gefährden könnte. „Wir prüfen derzeit, ob sich gesetzgeberische Änderungen in Bezug auf das Fremdbesitzverbot empfehlen,“ erklärt Dr. Buschmann. Die Meinungen gehen auseinander, doch eines ist klar: Die anwaltliche Unabhängigkeit bleibt ein unverzichtbarer Grundpfeiler des Berufsrechts.

Der „Robo-Judge“: Zukunftsvision oder Realität?

Ein weiterer interessanter Aspekt in der Legal Tech Welt ist der sogenannte „Robo-Judge“. Könnte eine KI tatsächlich in der Lage sein, Richter zu ersetzen? „Der ‚Robo-Judge‘, der Richterinnen und Richter ersetzt, wird eine Fantasie bleiben,“ stellt Dr. Buschmann klar. Das Grundgesetz vertraut die justizielle Entscheidung Menschen an. Allerdings hält er den Einsatz von KI-basierten Assistenzsystemen für durchaus sinnvoll. Diese könnten die Justiz unterstützen, effizienter und effektiver zu arbeiten, sei es durch automatisierte Textanalysen, Übersetzungstools oder die Anonymisierung von Entscheidungen.

Eigene KI-Sprachmodelle vs. große Sprachmodelle

Die Frage, ob eigene KI-Sprachmodelle für die Justiz entwickelt werden sollten oder ob auf große, bekannte Sprachmodelle zurückgegriffen werden sollte, lässt sich momentan noch nicht endgültig beantworten. „Wichtig ist, dass wir die Herausforderung angehen,“ sagt Dr. Buschmann. Im Rahmen der Digitalisierungsinitiative wird ein Projekt zur Entwicklung eines generativen Sprachmodells für die Justiz finanziert, aber auch andere Herangehensweisen bleiben möglich.

Datenmangel bei Gerichtsurteilen: Ein Hindernis?

Ein weiteres Hindernis bei der Entwicklung von KI-Anwendungen für die Justiz ist der begrenzte Zugang zu großen Mengen an Gerichtsurteilen. Derzeit sind nur wenige Prozent der Urteile in Deutschland offen zugänglich. Dies liegt hauptsächlich daran, dass Urteile vor der Veröffentlichung anonymisiert werden müssen, was oft manuell erfolgt und viel Zeit in Anspruch nimmt. „Wir wollen die Veröffentlichungsquote verbessern,“ verspricht Dr. Buschmann und prüft die Möglichkeiten hierfür.

KI in der Gesetzgebung: Klarheit statt Juristendeutsch

Schließlich denkt das Justizministerium auch darüber nach, wie KI in der Gesetzgebung eingesetzt werden kann. KI könnte helfen, „Juristendeutsch“ klarer und bürgernaher zu formulieren. Auch bei der Auswertung von Stellungnahmen oder der Strukturierung neuer Gesetze könnte KI unterstützend wirken. „Bei vielen Überlegungen stehen wir derzeit noch am Anfang,“ gibt Dr. Buschmann zu, doch er ist überzeugt, dass die KI das Potenzial hat, die legislative Tätigkeit tiefgreifend zu verändern.

Quelle: Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann im Interview mit LTV Herausgeber Patrick Prior.